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Beispiele und Wortherkunft

Was ist ein Kavaliersdelikt?

Was ist ein Kavaliersdelikt?

Laut Duden ist ein Kavaliersdelikt eine „unerlaubte [strafbare] Handlung, die von der Gesellschaft oder von der Umwelt jedoch nicht als ehrenrührig und nur weniger schlimm angesehen wird“. Im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung wird immer wieder betont, dass dies eben kein Kavaliersdelikt sei. Doch welche konkreten Dinge lassen sich hierfür anführen? Der Gentleman-Blog ergründet den Begriff und nennt Beispiele für Kavaliersdelikte.

Kavaliersdelikt, kein Gentlemansdelikt

Der Begriff Kavalier stammt vom lateinischen Wort caballarius, was Pferdeknecht bedeutet. Der Kavalier stand ursprünglich für einen Reiter, später für einen Ritter oder einen Mann ritterlicher bzw. adliger Herkunft.

Seit dem Barock bezeichnet der Kavalier generell vornehme Männer mit ritterlichen Tugenden, was häufig auf die Bedeutung ‚Beschützer der Damen’ reduziert wurde. So bezeichnete Kavalier bald lediglich den ‚Begleiter einer Dame’ und entwickelte sich schließlich zu einer Bezeichnung für Herren mit höflichen Umgangsformen gegenüber Frauen. Anders als beim Gentleman schwingt beim Kavalier immer etwas vom Schmeichler und Schürzenjäger mit. Darum heißt es wohl auch Kavaliersdelikt und nicht ‚Gentlemansdelikt’. Während der Gentleman also für Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit steht, nimmt der Kavalier es mit kleinen Missetaten nicht ganz so genau.

Wo sind die konkreten Beispiele?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, wie Politiker und Medienvertreter bei jedem neuen Steuerskandal nicht müde werden zu betonen. Schließlich bereichert man sich unrechtmäßig auf Kosten der Gesellschaft, die ein Großteil der Steuereinnahmen für Infrastruktur und soziale Zwecke benötigt. Jedes Jahr gehen dem Staat bzw. der Gesellschaft je nach Schätzung ein zwei- bis dreistelliger Milliardenbetrag durch die Lappen. Steuerhinterziehung muss immer als Negativbeispiel herhalten. Konkrete (Positiv-)Beispiele für Kavaliersdelikte werden aber so gut wie nie aufgeführt. Die Grenze zu ‚richtigen‘ Straftaten und Ordnungswidrigkeit sind fließend, aber es gibt sie doch:

  • Vor dem Besuch seiner Geliebten eine Blume aus dem Stadtpark pflücken, um ihr diese zur Begrüßung zu schenken.
  • Einen Apfel aus Nachbars Garten stibitzen.
  • Wenn Koch oder Kellner Speisen, die ohnehin weggeschmissen würden, aus der Restaurantküche mit nach Hause nehmen.
  • Ein urheberrechtlich geschütztes Lied für den Eigengebrauch aus dem Internet herunterzuladen.
  • Streaming von Videos im Internet.
  • Die Nachbarschaftshilfe beim Bau des Eigenheims, die schon mal großzügig ausgelegt wird.
  • Sich am U-Bahn-Schalter kein Ticket zu kaufen, wenn man just kein Kleingeld zur Hand hat.

Was als Kavaliersdelikt angesehen wird, hängt dabei immer auch mit dem jeweiligen Zeitgeist zusammen. So ändern sich auch die Beispiele von Zeit zu Zeit.

Fazit

Staatliche Gesetze sind in einer großen Gesellschaft absolut notwendig. Sie regeln und erleichtern das friedliche Zusammenleben. Grundsätzlich sollte sich also jeder Bürger daran halten. Es geht jedoch es nicht darum, Gesetze und Befehle blind zu befolgen. Ein Kavaliersdelikt bringt niemanden um, der Schaden hält sich in Grenzen. Ein Gentleman hat ein Gewissen und steht für Moral und Gerechtigkeit, doch auch er muss nicht päpstlicher sein als der Papst. Es werden sich immer Beispiele finden, in denen man ein Auge zudrücken kann. „Was Du nicht willst, was man dir tut, das füge auch keinem anderen zu.“ Jene Faustregel schließt auch  ein, nicht immer auf sein Recht zu pochen. Wer diese Devise befolgt, macht schon vieles richtig. Das ist mehr wert, als ein Leben frei von Kavaliersdelikten zu führen.

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Ein Kommentar

  1. Lalla
    Mrz 17, 2014

    Um mal auf die angeführten Beispiele einzugehen, so muss ich mich dann doch einmal zu dem Video-Streaming äußern. Wenn wir bei dem Begriff „Kavaliersdelikt“ von einer Straftat ausgehen, die aber gemeinhin als akzeptiert angesehen werden, so passt das eben nicht ganz rein.

    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/07/regierung-streaming-videos-gucken-ist-legal/

    Laut unserer Regierung ist Streaming an sich eben noch keine Straftat, kann also auch nicht als Kavaliersdelikt gesehen werden. Wie sich das nun aber verhält, wenn das Video aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt, ist wieder etwas anderes. Hier muss dann wieder geschaut werden, ob es als Kavaliersdelikt einzustufen ist, oder eben nicht. Aber auch hier findet keine Urheberrechtsverletzung statt beim Betrachten, da eben die geforderte Vervielfältigung nicht stattfindet. (Darüber kann man streiten wenn man möchte.)

    Die anderen Beispiele wiederum finde ich bis auf die U-Bahn sehr passend, sind es doch alles Delikte, durch die allenfalls ein „potentielle“ Schaden entsteht. Potentiell am Beispiel des Musik-Downloads meint hier folgendes: Es wird gerne argumentiert, dass ja 10 heruntergeladene Alben einen Schaden von 160 € bedeuten, da ja sonst 10 Alben mehr verkauft würden. Da wird dann aber davon ausgegangen, dass bei Nichtbestehen der Möglichkeit des Downloads eben diese 10 Personen das Album kaufen würden, was im Allgemeinen aber nicht gegeben ist. Da passt dann wiederum das Rastaurant-Beispiel sehr gut, da hier eben genau jedem dieser Zusammenhang klar sein sollte.

    Ich denke also, dass bei einem Kavaliersdelikt eben auch dazukommt, dass kein wirklicher Schaden in oben angeführtem Sinne entsteht.

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